Absatz einsDer Standort einer Einheit (Paragraph 2, Ziffer eins,), die keine transparente Einheit ist, wird wie folgt bestimmt:
- Ziffer einsDie Einheit ist in jenem Steuerhoheitsgebiet gelegen, in dem diese aufgrund des Ortes ihrer Geschäftsleitung, ihres Gründungsortes oder ähnlicher Kriterien als steuerlich ansässig gilt;
- Ziffer 2in allen anderen Fällen ist eine Einheit in dem Steuerhoheitsgebiet gelegen, in dem sie gegründet wurde.