Absatz einsVon der Mindeststeuer ausgenommen sind:
- Ziffer einsstaatliche Einheiten;
- Ziffer 2internationale Organisationen;
- Ziffer 3Non-Profit-Organisationen;
- Ziffer 4Pensionsfonds;
- Ziffer 5Investmentfonds, die oberste Muttergesellschaften sind;
- Ziffer 6Immobilieninvestmentvehikel, die oberste Muttergesellschaften sind;
- Ziffer 7eine Einheit, die
- Litera azu mindestens 95 % ihres Werts unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere ausgenommene Einheit(en) gemäß Ziffer eins bis 6, mit Ausnahme von Pensionsfonds-Dienstleistungseinheiten, gehalten wird und die
- Strichaufzählungausschließlich oder fast ausschließlich für diese ausgenommenen Einheiten Vermögenswerte hält oder Gelder veranlagt, oder
- Strichaufzählungausschließlich Nebentätigkeiten zu den von ausgenommenen Einheiten ausgeübten Tätigkeiten ausführt;
- Litera bzu mindestens 85 % ihres Werts unmittelbar oder mittelbar über eine oder mehrere ausgenommene Einheiten gemäß Ziffer eins bis 6, mit Ausnahme von Pensionsfonds-Dienstleistungseinheiten, gehalten wird und die im Wesentlichen ausgenommene Dividenden (Paragraph 17,) oder Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen (Paragraph 18,) erzielt; oder
- Litera czu 100 % ihres Werts im gesamten Geschäftsjahr unmittelbar oder mittelbar von einer ausgenommenen Einheit gemäß Ziffer 3, gehalten wird, sofern im Geschäftsjahr die Summe der Umsatzerlöse der Geschäftseinheiten der Unternehmensgruppe, mit Ausnahme der Umsatzerlöse der ausgenommenen Einheit gemäß Ziffer 3, sowie der ausgenommenen Einheiten gemäß Ziffer 7,, niedriger als der Schwellenwert gemäß Paragraph 3 und als 25 % der im Konzernabschluss ausgewiesenen Umsatzerlöse ist.