Absatz einsMit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union, ABl. Nr. L 328 vom 22.12.2022 Sitzung 1, berichtigt in ABl. L 13 vom 16.1.2023 Sitzung 9 (nachfolgend: „die Richtlinie“), in österreichisches Recht umgesetzt.