Kurztitel

Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 179 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 24,

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Abkürzung

FlexKapGG

Index

21/01 Handelsrecht

Text

Wirksamwerden der Einziehung

Paragraph 24,

Mit der Eintragung des Beschlusses gemäß Paragraph 23, Absatz 4, oder, wenn gemäß Paragraph 23, Absatz 2, die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu befolgen sind, mit der Eintragung gemäß Paragraph 57, GmbHG ist das Stammkapital um den auf die eingezogenen Geschäftsanteile entfallenden Betrag herabgesetzt. Handelt es sich um eine durch den Gesellschaftsvertrag angeordnete Zwangseinziehung, so tritt, wenn die Generalversammlung nicht über die Kapitalherabsetzung beschließt, an die Stelle des Generalversammlungsbeschlusses eine auf die Vernichtung der Rechte aus bestimmten Geschäftsanteilen gerichtete Handlung der Gesellschaft.

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2024

Gesetzesnummer

20012473

Dokumentnummer

NOR40258619