Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 179 aus 2023,
BG
Paragraph 13
01.01.2024
FlexKapGG
21/01 Handelsrecht
Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass die Geschäftsanteile in Stammeinlagenanteile von jeweils zumindest 1 Euro Nennbetrag gestückelt sind (Stückanteile). In diesem Fall gilt Paragraph 75, Absatz 2, GmbHG nicht. Jede Gesellschafterin kann mehrere Stückanteile gleicher oder unterschiedlicher Gattung halten und darüber getrennt verfügen. Eine Teilung von Stückanteilen (Paragraph 79, Absatz eins, GmbHG) ist nicht möglich.
02.01.2024
20012473
NOR40258608