Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 179 aus 2023,
BG
Paragraph 2
01.01.2024
FlexKapGG
21/01 Handelsrecht
Die Firma der Gesellschaft hat abweichend von Paragraph 5, Absatz eins, GmbHG die Bezeichnung „Flexible Kapitalgesellschaft“ oder die Bezeichnung „Flexible Company“ zu enthalten. Diese Bezeichnungen können mit „FlexKapG“ oder mit „FlexCo“ abgekürzt werden.
02.01.2024
20012473
NOR40258597