(2)Absatz 2,Mit Inkrafttreten der in Abs. 1 genannten Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung), BGBl. II Nr. 140/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 112/2006, außer Kraft, soweit in den Abs. 3 und 4 nicht anderes bestimmt wird.Mit Inkrafttreten der in Absatz eins, genannten Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Zugangsvoraussetzungen für das reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 140 aus 2003,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 112 aus 2006,, außer Kraft, soweit in den Absatz 3 und 4 nicht anderes bestimmt wird.