Absatz eins,Die vom Bund bereitgestellten Mittel sind wie folgt auf die nachfolgend angeführten Förderbereiche zu verteilen:
- Ziffer einsJournalismus-Förderung: 15 000 000 Euro;
- Ziffer 2Inhaltsvielfalts-Förderung: 2 500 000 Euro, in Form der Förderung
- Litera ader regionalen Berichterstattung und
- Litera bder internationalen Berichterstattung und der EU-Berichterstattung;
- Ziffer 3Förderung der Aus- und Fortbildung: 1 500 000 Euro, wovon
- Litera a60 vH für Einrichtungen der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung,
- Litera b25 vH für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung und
- Litera c15 vH für die Ausbildung von Nachwuchsjournalistinnen bzw. Nachwuchsjournalisten
vorzusehen sind; - Ziffer 4Medienkompetenz-Förderung: 700 000 Euro, wovon
- Litera a50 vH für die Förderung der Tätigkeit repräsentativer Medienpädagogikeinrichtungen und
- Litera b50 vH für die Förderung der Verteilung kostenfreier Abonnements
vorzusehen sind; - Ziffer 5Förderung von repräsentativen Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Online-Bereich sowie von Presseclubs: 292 500 Euro, wovon
- Litera a230 000 Euro für die Förderung der Selbstkontrolle und
- Litera b62 500 Euro für die Förderung von Presseclubs
vorzusehen sind sowie - Ziffer 6Medienforschungs-Förderung: 50 000 Euro.