Kurztitel

Verbotsgesetz 1947

Kundmachungsorgan

StGBl. Nr. 13 aus 1945, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 177 aus 2023,

Typ

BVG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 3 k

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Abkürzung

VerbotsG

Index

10/11 Vereins- und Versammlungsrecht

Text

Amts- und Funktionsverlust

Paragraph 3 k,

Mit der Verurteilung durch ein inländisches Gericht wegen einer oder mehrerer strafbarer Handlungen nach diesem Bundesverfassungsgesetz ist bei einem Beamten der Verlust des Amtes und bei einem Vertragsbediensteten des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses verbunden.

Zuletzt aktualisiert am

02.01.2024

Gesetzesnummer

10000207

Dokumentnummer

NOR40258114