Absatz einsFür folgende von einem Lehrer an einer land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule auftragsgemäß erbrachte Nebenleistungen gebührt in den Monaten September bis Juni des betreffenden Schuljahres eine monatliche Vergütung im nachstehenden Ausmaß:
- Ziffer einsfür die Führung der Klassenvorstandsgeschäfte an land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen in der Höhe von 193,2 €, bei Führung der Klassenvorstandsgeschäfte für mehr als drei Klassen in der doppelten Höhe,
- Ziffer 2für die Verwaltung
- Litera ader Schüler- und Lehrerbüchereien,
- Litera bder audiovisuellen Unterrichtsbehelfe (Bild- und Tonträger),
- Litera cder Schreib- und Büromaschinen,
- Litera dder Laboratoriumseinrichtungen,
- Litera eder Einrichtungen für Bewegung und Sport einschließlich der Sportgeräte,
- Litera fder Lehrmittelsammlung für den allgemeinbildenden Unterricht,
- Litera gder Lehrmittelsammlung fur den fachtheoretischen Unterricht,
sofern diese Sammlungen (Kustodiate) organisationsmäßig vorgesehen sind, tatsächlich bestehen und nicht von einem anderen Bediensteten besorgt werden, im Ausmaß einer halben Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe 5 in der Höhe von 71,6 €, - Ziffer 3für die Verwaltung einer organisationsmäßig vorgesehenen und tatsächlich bestehenden Lehrwerkstätte im Ausmaß einer Wochenstunde der Lehrverpflichtungsgruppe 5 in der Höhe von 141,9 €.