Absatz einsDie Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger wird durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer):
- Ziffer einsBei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig ist, an wen die Vergütungen für die genannten Tätigkeiten geleistet werden.
- Ziffer 2Bei Gewinnanteilen von Gesellschaftern (Mitunternehmern) einer ausländischen Gesellschaft, die an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt ist. Ein Steuerabzug unterbleibt insoweit, als
- Strichaufzählungdie ausländische Gesellschaft der inländischen Personengesellschaft bekannt gibt oder
- Strichaufzählungdie zuständige Abgabenbehörde auf andere Weise davon Kenntnis erlangt,
welche natürlichen Personen oder juristischen Personen Empfänger der Gewinnanteile sind. Die inländische Personengesellschaft gilt dabei als Schuldner der Gewinnanteile. - Ziffer 3Bei den im Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 3, aufgezählten Einkünften, wobei es gleichgültig ist, welcher der Einkunftsarten des Paragraph 2, Absatz 3, Ziffer eins bis 3 und 6 diese Einkünfte grundsätzlich zuzurechnen sind.
- Ziffer 4Bei Aufsichtsratsvergütungen.
- Ziffer 5Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung und bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung.
- Ziffer 6Bei Einkünften im Sinne des Paragraph 98, Absatz eins, Ziffer 5, Litera d,, soweit es sich um Immobilien eines Paragraph 186, oder Paragraph 188, InvFG 2011 oder eines Paragraph 40, oder Paragraph 42, ImmoInvFG unterliegenden Gebildes handelt, dessen Anteile im In- oder Ausland entweder in rechtlicher oder in tatsächlicher Hinsicht nicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Die Einkommensteuer kann auch von einem Paragraph 186, oder Paragraph 188, InvFG 2011 oder einem Paragraph 40, oder Paragraph 42, ImmoInvFG unterliegenden Gebilde, dessen Anteile im In- oder Ausland entweder in rechtlicher oder in tatsächlicher Hinsicht nicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden, durch Steuerabzug erhoben werden, sofern dieses die Immobilien nicht unmittelbar hält und nicht bereits ein Steuerabzug erfolgt ist.
- Ziffer 7Bei Einkünften im Sinne des Paragraph 27, Absatz 2, Ziffer 4,, wenn die stille Beteiligung an einem inländischen Unternehmen besteht.