Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 185/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2023Bundesgesetzblatt Nr. 185 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 152 aus 2023,
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Gegenstand der Förderung des Flächenrecyclings
§ 48n.Paragraph 48 n,
Im Rahmen des Flächenrecyclings können
die Erstellung von Konzepten zur Entwicklung von nicht oder gering genutzten Flächen,
Untersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Z 1 sowieUntersuchungen des Untergrundes und der Bausubstanz in Zusammenhang mit Ziffer eins, sowie
flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Z 1flächenbezogene Zusatzmaßnahmen in Umsetzung der Konzepte gemäß Ziffer eins
gefördert werden.