Absatz eins,Die Restaurierung und Instandsetzung (Neugestaltung) der KZ-Gedenkstätte Gusen beinhaltet die Sanierung und Adaptierung bestehender Objekte, die Errichtung von Neubauten, die infrastrukturelle Erschließung und landschaftsplanerische Gestaltung der Außenareale der KZ-Gedenkstätte Gusen sowie die inhaltliche Kuratierung und Bereitstellung von Informations- und Bildungsangeboten. Hinsichtlich der Finanzierung ist Paragraph 4, Absatz eins, sinngemäß anzuwenden; die hierfür geleisteten Mittel sind in einem eigenen Verrechnungskreis zu verwalten.