die Bewahrung und Förderung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus im KZ Mauthausen, im KZ Gusen sowie in allen Außenlagern und Orten, an denen Verbrechen im Zusammenhang mit dem KZ Mauthausen und dem ehemaligen Konzentrationslager Dachau auf österreichischem Staatsgebiet verübt wurden, insbesondere die Unterstützung und Förderung von Gedenkveranstaltungen;