Bundesfinanzgesetz 2024
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 148 aus 2023,
BG
Anlage eins,
01.01.2024
BFG 2024
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Gilt für die Zeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2024 vergleiche Art. römisch XVI).
Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise, es sei denn, dass ausdrücklich anderes angegeben ist. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen wird die jeweils geschlechtsspezifische Form verwendet.
Anmerkung, Gliederungselemente des Bundesvoranschlages und Anlage römisch eins Bundesvoranschlag 2024 als PDF dokumentiert)
04.12.2023
20012412
NOR40257284