Absatz eins,Um als „Frauenplatz“ zu gelten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ziffer einsbedarfsgerechtes Schutz- und Sicherheitskonzept,
- Ziffer 2soweit es sich um einen Frauenplatz gemäß Artikel 4, dieser Vereinbarung handelt, Kapazität für die Aufnahme zumindest eines Kindes (Kinderplatz) je Frau,
- Ziffer 3bedarfsgerechtes Beratungs- und Betreuungsangebot im Durchschnitt von mindestens 4 Wochenstunden pro Frauenplatz im Durchrechnungszeitraum eines Jahres und
- Ziffer 4bedarfsgerechte Räumlichkeiten.