Absatz eins,Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt folgt, in dem die Vertragsparteien einander mitteilen, dass die jeweiligen hiefür erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Libanon)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 178 aus 2023,
Vertrag – Libanon
Artikel 8
01.11.2023
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Geschehen zu Beirut am 10. Juli 2003 in zwei Urschriften, in deutscher und arabischer Sprache, von denen beide gleichermaßen authentisch sind.
20.11.2023
20012398
NOR40257009