Kurztitel

Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2023,

Typ

Vertrag – ICPO-Interpol

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 12,

Inkrafttretensdatum

16.11.2023

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Text

Artikel 12

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt drei Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Abkommen geschlossen.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

05.02.2026

Gesetzesnummer

20012395

Dokumentnummer

NOR40256978