Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICPO-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2023,
Vertrag – ICPO-Interpol
Artikel 12,
16.11.2023
19/06 Privilegien und Immunitäten
Dieses Abkommen tritt drei Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Abkommen geschlossen.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
05.02.2026
20012395
NOR40256978