Kurztitel

Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 316 aus 2023,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

28.10.2023

Abkürzung

VRV 2015

Index

30/01 Finanzverfassung

Beachte

Ist von den Gebietskörperschaften erstmals bei den Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen für das Finanzjahr 2024 anzuwenden, sofern nicht Absatz 5, zur Anwendung kommt vergleiche Paragraph 40, Absatz 4,).

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen: Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 – VRV 2015

StF: BGBl. II Nr. 313/2015

Änderung

BGBl. II Nr. 17/2018

BGBl. II Nr. 93/2023

BGBl. II Nr. 316/2023

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 16, Absatz eins, des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, Bundesgesetzblatt Nr. 45 aus 1948,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 51 aus 2012,, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Geltungsbereich

§ 2.

Allgemeine Haushaltsgrundsätze

§ 3.

Ordnung, Struktur und Bestandteile der Haushalte

2. Abschnitt
Voranschlag

§ 4.

Zeitraum der Veranschlagung

§ 5.

Bestandteile des Voranschlags

§ 6.

Gliederung des Voranschlags

§ 7.

Allgemeine Grundsätze der Veranschlagung

§ 8.

Ertrags- und Aufwandsgruppen im Ergebnisvoranschlag

§ 9.

Finanzierungswirksame und nicht finanzierungswirksame Erträge und Aufwendungen

§ 10.

Veranschlagungsregeln im Ergebnisvoranschlag

§ 11.

Auszahlungs- und Einzahlungsgruppen im Finanzierungsvoranschlag

§ 12.

Ausnahmen von der Veranschlagung im Finanzierungsvoranschlag (nicht voranschlagswirksame Gebarung

3. Abschnitt
Rechnungsabschluss

§ 13.

Grundsätze des Rechnungsabschlusses

§ 14.

Zeitliche Abgrenzung

§ 15.

Bestandteile des Rechnungsabschlusses

§ 16.

Voranschlagsvergleichsrechnungen

§ 17.

Gliederung der Ergebnis- und Finanzierungsrechnung

§ 18.

Gliederung der Vermögensrechnung

§ 19.

Ansatz- und Bewertungsregeln

§ 20.

Liquide Mittel

§ 21.

Forderungen

§ 22.

Vorräte

§ 23.

Beteiligungen

§ 24.

Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

§ 25.

Kulturgüter (Sachanlagen)

§ 26.

Verbindlichkeiten

§ 27.

Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

§ 28.

Rückstellungen

§ 29.

Rückstellungen für Prozesskosten

§ 30.

Rückstellungen für Haftungen

§ 31.

Rückstellungen für Pensionen (Wahlrecht)

§ 32.

Finanzschulden

§ 33.

Aktive Finanzinstrumente

§ 34.

Derivative Finanzinstrumente

§ 35.

Nettovermögen

§ 36.

Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)

§ 37.

Beilagen zum Rechnungsabschluss

4. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 38.

Erstellung der Eröffnungsbilanz

§ 39.

Übergangsbestimmungen

§ 40.

Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1a:

Ergebnishaushalt

Anlage 1b:

Finanzierungshaushalt

Anlage 1c:

Vermögenshaushalt

Anlage 1d:

Nettovermögensveränderungsrechnung

Anlage 1e:

Ergebnisrechnung nach § 1 Abs. 2

Anlage 1f:

Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Aktiva

Anlage 1f:

Vermögensrechnung nach § 1 Abs. 2 – Passiva

Anlage 2:

Funktionelle Gliederung – Ansatzverzeichnis

Anlage 3a:

Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder

Anlage 3b:

Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden

Anlage 4:

Personaldaten des Landes/der Gemeinde(n) für das Jahr jjjj (t) iSd ÖStP

Anlage 5a:

Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder)

Anlage 5b:

Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden)

Anlage 6a:

Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts

Anlage 6b:

Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

Anlage 6c:

Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Länder inkl. Wien)

Anlage 6c:

Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. § 32 Abs. 1 und 2 (Gemeinden)

Anlage 6d:

Einzelnachweis über Finanzschulden gemäß § 32 Abs. 3

Anlage 6e:

Nachweis über Geldverbindlichkeiten der ausgegliederten Krankenanstalten und -betriebsgesellschaften der Länder

Anlage 6f:

Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen

Anlage 6g:

Anlagenspiegel

Anlage 6h:

Liste der nicht bewerteten Kulturgüter

Anlage 6i:

Leasingspiegel

Anlage 6j:

Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft

Anlage 6k:

Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%

Anlage 6l:

Nachweis über verwaltete Einrichtungen

Anlage 6m:

Nachweis über aktive Finanzinstrumente

Anlage 6n:

Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente

Anlage 6o:

Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft

Anlage 6p:

Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten

Anlage 6q:

Rückstellungsspiegel

Anlage 6r:

Haftungsnachweis

Anlage 6s:

Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfängerinnen und -empfänger und pensionsbezogene Aufwendungen

Anlage 6t:

Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung gem. § 12

Anlage 6u:

Liste der nicht bewerteten kofinanzierten Schutzbauten

Anlage 7:

Nutzungsdauertabelle

Anlagen Nummer

Anlagen Bezeichnung

VA

RA

1a1

Anlage 1a – Ergebnishaushalt

 

 

1b1

Anlage 1b – Finanzierungshaushalt

 

 

1c1

Anlage 1c – Vermögenshaushalt

 

 

1d

Anlage 1d – Nettovermögensveränderungsrechnung

 

x

1e

Anlage 1e – Ergebnisrechnung nach Paragraph eins, Absatz 2,

 

x

1f – Aktiva

Anlage 1f – Vermögensrechnung nach Paragraph eins, Absatz 2, – Aktiva

 

x

1f – Passiva

Anlage 1f – Vermögensrechnung nach Paragraph eins, Absatz 2, – Passiva

 

x

21

Anlage 2 – Funktionelle Gliederung – Ansatzverzeichnis

 

 

3a1

Anlage 3a – Kontenplan und Kontenzuordnungen – Länder

 

 

3b1

Anlage 3b – Kontenplan und Kontenzuordnungen – Gemeinden

 

 

4

Anlage 4 – Personaldaten des Landes/der Gemeinde(n) für das Jahr jjjj (t) iSd ÖStP

 

x

5a

Anlage 5a – Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Länder)

x

x

5b

Anlage 5b – Voranschlags- und Rechnungsquerschnitt (Gemeinden)

x

x

6a

Anlage 6a – Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts

x

x

6b

Anlage 6b – Nachweis über Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven

x

x

6c – Länder

Anlage 6c – Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. Paragraph 32, Absatz eins und 2 (Länder inkl. Wien)

x

x

6c – Gemeinden

Anlage 6c – Einzelnachweis über Finanzschulden und Schuldendienst gem. Paragraph 32, Absatz eins und 2 (Gemeinden)

x

x

6d

Anlage 6d – Einzelnachweis über Finanzschulden gemäß Paragraph 32, Absatz 3,

 

x

6e

Anlage 6e – Nachweis über Geldverbindlichkeiten der ausgegliederten Krankenanstalten und -betriebsgesellschaften der Länder

 

x

6f

Anlage 6f – Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen

x

x

6g

Anlage 6g – Anlagenspiegel

 

x

6h

Anlage 6h – Liste der nicht bewerteten Kulturgüter

 

x

6i

Anlage 6i – Leasingspiegel

 

x

6j

Anlage 6j – Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft

 

x

6k

Anlage 6k – Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%

 

x

6l

Anlage 6l – Nachweis über verwaltete Einrichtungen

 

x

6m

Anlage 6m – Nachweis über aktive Finanzinstrumente

 

x

6n

Anlage 6n – Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente

 

x

6o

Anlage 6o – Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft

 

x

6p

Anlage 6p – Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten

 

x

6q

Anlage 6q – Rückstellungsspiegel

 

x

6r

Anlage 6r – Haftungsnachweis

 

x

6s

Anlage 6s – Anzahl der Ruhe- und Versorgungsgenussempfängerinnen und -empfänger und pensionsbezogene Aufwendungen

 

x

6t

Anlage 6t – Einzelnachweis über die nicht voranschlagswirksame Gebarung gem. Paragraph 12,

 

x

6u

Anlage 6u – Liste der nicht bewerteten kofinanzierten Schutzbauten

 

x

71

Anlage 7 – Nutzungsdauertabelle

 

 

1 Bei diesen Anlagen erfolgt keine Zuordnung zu Voranschlag und Rechnungsabschluss, da sie die Form und Gliederung regeln und keine zu befüllenden Anlagen darstellen.

Schlagworte

Inh

Ertragsgruppe, Auszahlungsgruppe, Ansatzregel, Voranschlagsquerschnitt, Ruhegenussempfänger, Einzahlung

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2023

Gesetzesnummer

20009319

Dokumentnummer

NOR40256676