die Verhaftung oder Vorführung einer Person außerhalb eines Exekutionsverfahrens sowie für den Vollzug einer einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt 15 Euro,
Exekutionsordnung
RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2023,
BG
Paragraph 472
01.01.2024
EO
23/04 Exekutionsordnung
Die Vergütung beträgt für
16.11.2023
10001700
NOR40256431