Kurztitel

Exekutionsordnung

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 79 aus 1896, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 136 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 472

Inkrafttretensdatum

01.01.2024

Abkürzung

EO

Index

23/04 Exekutionsordnung

Text

Verhaftung und Vorführung

Paragraph 472,

Die Vergütung beträgt für

  1. Ziffer eins
    die Verhaftung oder Vorführung einer Person außerhalb eines Exekutionsverfahrens sowie für den Vollzug einer einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt 15 Euro,
  2. Ziffer 2
    die Übergabe eines Kindes oder einer sonstigen schutzberechtigten Person 30 Euro für die erste Stunde, darüber hinaus 20 Euro für jede weitere, wenn auch nur begonnene Stunde und
  3. Ziffer 3
    die Vorbesprechung der Übergabe 80 Euro.

Zuletzt aktualisiert am

16.11.2023

Gesetzesnummer

10001700

Dokumentnummer

NOR40256431