Absatz eins,Jeweils täglich bis spätestens 17.30 Uhr haben, beginnend mit 0 Uhr des Folgetages, jeweils für die kommenden 24 Stunden als viertelstündliche Energiemengen zu melden:
- Ziffer einsdie Bilanzgruppenverantwortlichen:
- Litera adas Aggregat der geplanten Kraftwerkserzeugung (Netto-Einspeisung der Kraftwerke in die Regelzone),
- Litera bdie Aggregate der möglichen Leistungsober- und -untergrenzen der Erzeugung unter Berücksichtigung insbesondere eventuell geplanter Nichtverfügbarkeiten, des Energie- bzw. Wasserdargebots oder technischer bzw. sonstiger Einschränkungen,
- Litera cdas Aggregat der Kaltreserve,
- Litera dder Pumpstromeinsatz bzw. der Bezug für Pumpspeicherung;
- Ziffer 2die Übertragungsnetzbetreiber den Netzlastverlauf im eigenen Netz;
- Ziffer 3die Betreiber unterlagerter Netze den Netzlastverlauf im eigenen Netz sowie, sofern diese Daten verfügbar sind, in allenfalls nachgelagerten Netzen;
- Ziffer 4die Betreiber unterlagerter Netze den Netzlastverlauf in jenem Teil des eigenen Netzes, sowie, sofern diese Daten verfügbar sind, in allenfalls nachgelagerten Netzen, der sich sowohl in der österreichischen Regelzone als auch in Österreich befindet.