Absatz eins,Der Familienzeitbonus beträgt 47,82 Euro Anmerkung eins, ) täglich. Der Anspruch auf den Bonus reduziert sich um den Anspruch auf vergleichbare Leistungen nach anderen in- oder ausländischen Rechtsvorschriften.
Familienzeitbonusgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 53 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 115 aus 2023,
BG
Paragraph 3
01.11.2023
30.06.2025
FamZeitbG
60/02 Arbeitnehmerschutz
Ist auf Geburten nach dem 31. Juli 2023 anzuwenden vergleiche Paragraph 12, Absatz 8,).
Adoptivkind
01.07.2025
20009586
NOR40255880