Absatz eins,Lehnt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber eines Elternteils eine Teilzeitbeschäftigung ab und nimmt dieser Elternteil keine Karenz für diese Zeit in Anspruch, so kann der andere Elternteil für diese Zeit, längstens bis zu den in Paragraph 35, Absatz eins, eins a und 8 und Paragraph 36, Absatz eins, genannten Zeitpunkten, Karenz in Anspruch nehmen.