(1)Absatz eins,Die Testungen zu den Basis- und Zyklusmodulen sowie zum Fokusmodul haben für Schülerinnen und Schüler der Volksschule im jeweiligen Sommersemester, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I im jeweiligen Wintersemester gemäß den Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des IQS stattzufinden. Die Bekanntgabe der Testfenster hat hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule und des Fokusmoduls jeweils bis 31. März für das nächstfolgende Schuljahr zu erfolgen, hinsichtlich der ergänzenden Module bis zum Ende des der Testung vorangehenden Unterrichtsjahres.Die Testungen zu den Basis- und Zyklusmodulen sowie zum Fokusmodul haben für Schülerinnen und Schüler der Volksschule im jeweiligen Sommersemester, für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe römisch eins im jeweiligen Wintersemester gemäß den Vorgaben der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung und des IQS stattzufinden. Die Bekanntgabe der Testfenster hat hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule und des Fokusmoduls jeweils bis 31. März für das nächstfolgende Schuljahr zu erfolgen, hinsichtlich der ergänzenden Module bis zum Ende des der Testung vorangehenden Unterrichtsjahres.