Absatz eins,Die Abgabenbehörden des Bundes, die Finanzstrafbehörden und das Bundesfinanzgericht sind berechtigt, die Zustellung folgender Erledigungen im Wege des elektronischen Dateitransfers vorzunehmen:
- Ziffer einsAufforderungen zur Erläuterung und Ergänzung von Anbringen sowie zum Beweis der Richtigkeit bzw. zur Glaubhaftmachung gemäß Paragraph 138, Absatz eins, BAO,
- Ziffer 2Aufforderungen zur Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren, Schriften und Urkunden gemäß Paragraph 138, Absatz 2, BAO,
- Ziffer 3Aufforderungen zur Vorlage von Urkunden und schriftlichen Unterlagen gemäß Paragraph 143, Absatz 2, BAO,
- Ziffer 4Aufforderungen zur Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen gemäß Paragraph 144, Absatz 2, BAO,
- Ziffer 5Aufforderungen zur Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen im Zusammenhang mit
- Litera aeiner Außenprüfung gemäß Paragraph 147, BAO (auch in Verbindung mit Paragraph 99, Absatz 2, FinStrG),
- Litera beiner begleitenden Kontrolle gemäß Paragraph 153 a, BAO,
- Litera ceinem Antrag auf Erlassung eines Auskunftsbescheides gemäß Paragraph 118, BAO,
- Litera deinem Antrag auf Multilaterale Risikobewertung gemäß Paragraph 118 b, BAO,
- Ziffer 6Ergänzungsaufträge gemäß Paragraph 161, Absatz eins, BAO,
- Ziffer 7Bedenkenvorhalte gemäß Paragraph 161, Absatz 2, BAO,
- Ziffer 8Aufforderungen zur Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und Geschäftspapieren gemäß Paragraph 164, BAO,
- Ziffer 9Aufforderungen zur Vorlage von Büchern und Aufzeichnungen gemäß Paragraph 165, BAO,
- Ziffer 10Aufforderungen gemäß Paragraph 269, Absatz eins, BAO,
- Ziffer 11Aufforderungen zur Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen gemäß Paragraph 99, Absatz eins, FinStrG,
- Ziffer 12Aufforderungen zur Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen zum Zwecke der Prüfung gemäß Paragraph 82, Absatz eins, FinStrG oder der Feststellung des maßgebenden Sachverhalts gemäß Paragraph 115, FinStrG,
- Ziffer 13Aufforderung zur Vorlage von Informationen und Beweismitteln in einem Verständigungsverfahren, im Rahmen eines Verfahrens nach dem EU-BStbG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019,, oder in einem Schiedsverfahren zur Verhinderung einer Doppelbesteuerung.