Absatz eins,Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Förderung der fairen internationalen Mobilität von qualifizierten unternehmensintern transferierten Arbeitskräften (Führungskräften, Spezialisten, Trainees mit Hochschulabschluss) einschließlich für qualifizierte unternehmensinterne Ausbildungsprogramme, die zwischen Unternehmen derselben Unternehmensgruppe im Rahmen des geltenden nationalen Rechts und des Rechts der Europäischen Union für die Dauer von bis zu drei Jahren entsendet werden.