Absatz eins,Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die österreichisch-indische Zusammenarbeit durch den Austausch von Studierenden zu verstärken, die an einer anerkannten Hochschuleinrichtung immatrikuliert sind und ihr Studium in Indien oder Österreich im Rahmen des geltenden nationalen Rechts und des Rechts der Europäischen Union aufnehmen oder fortsetzen wollen. Zu diesem Zweck ermöglicht ein Aufenthaltstitel für Studierende indischen Staatsangehörigen gegenwärtig einen befristeten Aufenthalt zum Zweck des Studiums an anerkannten Hochschulen. Der befristete Aufenthalt kann im Rahmen des geltenden nationalen Rechts und des Rechts der Europäischen Union verlängert werden, wenn Fortschritte auf dem Weg zum Studienabschluss nachgewiesen werden.