(3)Absatz 3,Für Österreich, das den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwendet, ist die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1), in der die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen und von Visa für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren rechtsverbindlich.Für Österreich, das den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anwendet, ist die Verordnung (EG) Nr. 810 aus 2009, des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Visakodex der Gemeinschaft Amtsblatt , L 243 vom 15.9.2009, S. 1), in der die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für geplante Aufenthalte im Hoheitsgebiet der EU-Mitgliedstaaten von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen und von Visa für die mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren rechtsverbindlich.