Absatz eins,Ziel dieses Abkommens ist es, eine Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien in den folgenden Bereichen zu begründen und zu entwickeln:
- Ziffer einsFörderung einer effektiven Migrations- und Mobilitätssteuerung in Anerkennung des Wertes der zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Österreich und Indien;
- Ziffer 2Förderung der Erleichterung der Mobilität von Staatsangehörigen der beiden Vertragsparteien durch den Austausch von Informationen über die einschlägigen Verfahren;
- Ziffer 3Förderung des längerfristigen Aufenthalts von Staatsangehörigen der beiden Vertragsparteien zum Zwecke der Erwerbstätigkeit.
- Ziffer 4Verhinderung und Bekämpfung von irregulärer Migration, Schlepperei und Menschenhandel und deren Folgen;
- Ziffer 5Erleichterung der Rückführung von Staatsangehörigen der Vertragsparteien, die sich in einem der beiden Länder aufhalten und gegen die jeweiligen nationalen Einwanderungs- oder Aufenthaltsgesetze und/oder die entsprechenden Gesetze der Europäischen Union verstoßen;
- Ziffer 6Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe für Migrations-, Rückkehr- und Mobilitätsfragen; und
- Ziffer 7Austausch von Migrationsdaten und -statistiken, insbesondere von Visastatistiken.