Absatz eins,Die Tätigkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gemäß B-GlBG und Frauenförderungsplan sind Teil der dienstlichen Tätigkeit.
Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Landesverteidigung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2023, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 149 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 16
01.09.2023
31.12.2025
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Im Hinblick auf die Tätigkeiten der Gleichbehandlungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind nachfolgende Bestimmungen zu berücksichtigen:
Gleichbehandlungsbeauftragte, Personalaufwand, Raumaufwand, Mitarbeiterinnengespräch, Schulungsveranstaltung, Ausschreibungstext, Geschäftseinteilung
23.06.2026
20012337
NOR40255328