Absatz eins,Erhöhung des Frauenanteils
- Litera aBei Neuaufnahmen, Übernahmen in den Planstellenbereich und bei der Aufnahme von Karenzersatzkräften ist auf die Einhaltung des Paragraph 11 b, B-GlBG (Vorrangige Aufnahme) zu achten.
- Litera bBewerberinnen, die für die angestrebte Funktion gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, sind gemäß Paragraph 11 c, B-GlBG, bevorzugt zu ernennen oder zu bestellen.
- Litera cFrauen sind zur Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen (Seminare, Schulungen, Fortbildungen, etc.) sowie zu Grundausbildungslehrgängen bei gleicher Erfüllung der Zulassungskriterien vorrangig zuzulassen.
- Litera dDie kontinuierliche Erhöhung des Frauenanteils bei den Vortragenden bei Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen ist anzustreben.
- Litera eIm Rahmen des Mitarbeiterinnengespräches mit Mitarbeiterinnen ist es Aufgabe der Führungskräfte, Frauen zu motivieren, ihre Laufbahn aktiv zu gestalten und sie dabei zu unterstützen.