Absatz eins,Gegenleistungen der im Paragraph eins,, Litera a,, bezeichneten Art können insoweit zurückgefordert werden, als sie im Verhältnis zur Leistung des Kreditgebers oder des Vermittlers übermäßig sind (Paragraph 2,). Der Rückforderungsanspruch verjährt in drei Jahren seit der letzten Zahlung.