Absatz eins,Der Lehrberuf Pflegefachassistenz ist mit einer Lehrzeit von vier Jahren als Ausbildungsversuch eingerichtet.
Lehrberuf Pflegefachassistenz-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 245 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.2023
50/04 Berufsausbildung
Gesundheitspflege
23.08.2023
20012336
NOR40255255