Absatz eins,Die Energieleistungskennzahl im wesentlichen Energieverbrauchsbereich „Gebäude“ wird aus dem Verhältnis des Energieverbrauchs für Raumwärme und Raumklimatisierung in kWh zur konditionierten Gebäudenutzfläche in m² und des restlichen Energieverbrauchs in kWh zur gesamten Gebäudenutzfläche in m² berechnet und ist je Gebäudekategorie vorzunehmen:
- Ziffer einsBürogebäude;
- Ziffer 2Bildungseinrichtung;
- Ziffer 3Krankenhaus;
- Ziffer 4Heim;
- Ziffer 5Beherbergungsbetrieb;
- Ziffer 6Gaststätte;
- Ziffer 7Veranstaltungsstätte;
- Ziffer 8Mehrzweckgebäude;
- Ziffer 9Verkaufsstätte;
- Ziffer 10Wohngebäude;
- Ziffer 11sonstiges konditioniertes Gebäude;
- Ziffer 12nicht konditionierte Gebäude.