Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2023,
römisch fünf
Anlage eins
01.09.2023
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation
A. | Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen | Wochenstunden |
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Jahrgang römisch eins. | Summe | LVGr. | |||
Semester | |||||
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| 1. | 2. |
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A.1. | Pflichtgegenstände2 |
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1. | Religion/ Ethik3 | 2 | 2 | 4 | römisch drei |
2. | Elementarpädagogik (unter 1 bis 6 Jahre) – Theorie und Praxis | ||||
2.1 | Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie), Didaktik, Inklusive Pädagogik | 6 | 5 | 11 | römisch zwei |
2.2 | Frühe sprachliche Bildung und Förderung | 3 | 2 | 5 | römisch zwei |
2.3 | Praxis, Physiologische Grundlagen | 13 | 8 | 21 | römisch drei |
2.4 | Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur) | 1 | - | 1 | römisch eins |
2.5 | Deutsch als Zweitsprache | - | 2 | 2 | römisch zwei |
2.6 | Organisation, Management und Recht | 1 | - | 1 | römisch zwei |
2.7 | Medienpädagogik | 1 | 1 | 2 | römisch drei |
3. | Ausdruck, Gestaltung und Bewegung |
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3.1 | Künstlerisch-kreativer Bereich |
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3.1.1 | Bildnerische Erziehung | 2 | - | 2 | (römisch vier a) |
3.1.2 | Werkerziehung | - | 1 | 1 | (römisch vier) |
3.1.3 | Textiles Gestalten | 1 | - | 1 | römisch vier |
3.2 | Musikalischer Bereich |
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3.2.1 | Musikerziehung und Stimmbildung4 | 1 | 1 | 2 | römisch vier a |
3.3 | Bewegungserziehlicher Bereich |
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3.3.1 | Bewegungserziehung; Bewegung und Sport und Rhythmisch-musikalische Erziehung | 2 | 2 | 4 | römisch vier a |
Wochenstundenzahl Stammbereich | 33 | 24 | 57 |
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A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich5 | 2 | 2 | 4 |
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A.3. | Verbindliche Übungen |
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1.1 | Kommunikation und Gruppendynamik | - | 1 | 1 | römisch drei |
1.2 | Mentoring | 1 |
| 1 | römisch drei |
| Summe | 3 | 3 | 6 |
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Gesamtwochenstundenzahl | 36 | 27 | 63 |
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B. | Pflichtpraktikum 2 Wochen bis vor Beginn der abschließenden Prüfungen | ||||
C. | Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6 | ||||
C.1. | Freigegenstände | ||||
Schulautonome Freigegenstände | |||||
C.2. | Unverbindliche Übungen | ||||
Schulautonome unverbindliche Übungen | |||||
D. | Förderunterricht | ||||
A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich | Lehrverpflichtungsgruppe |
1.1 Englische Konversation | LVGr. römisch zwei |
1.2 Natur und Technik | LVGr. römisch drei |
1.3 Gender und Diversity; Interkulturelle Pädagogik | LVGr. römisch drei |
1.4 Vertiefung in Früherziehung | LVGr. römisch drei |
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1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch drei schulautonom geändert werden.
2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.
3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.
4 Stimmbildung und Sprechtechnik im Ausmaß von 0,5 Wochenstunden im 1. Semester.
5 Die Schülerinnen und Schüler wählen nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden.
6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen vergleiche Abschnitt römisch drei).
Der Lehrgang Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik hat gemäß Paragraph 79, Absatz eins, Ziffer 4, des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln. Der Ausbildungsgang dauert ein Jahr und wird durch eine Diplomprüfung für Elementarpädagogik abgeschlossen.
Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre bereits erworbene Qualifikation für den sozialpädagogischen Bereich (inkl. der Qualifikation der Hortpädagogik) um die Qualifikation im elementarpädagogischen Bereich.
Die Ausbildung an einem Lehrgang für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:
Die Schülerinnen und Schüler können
Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Schülerinnen und Schüler können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ bzw. „Ethik“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Standort des Lehrgangs oder im Jahrgang an einem einzelnen Standort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes sowie auf die damit verbundenen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Lehrgangs zu beachten.
Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Lehrgangs für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.
Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind – ausgenommen von einer Veränderung sind die Pflichtgegenstände „Religion“ bzw. „Ethik“ sowie „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ (im Hinblick auf die Erwartungen einer bundesweit einheitlichen Qualifizierung):
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 2. Semester bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Führens eines Lehrgangs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:
Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.
Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Minderheitensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer verbindlichen Übung anzuführen. Entsprechende Änderungen der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung sind vorzunehmen.
Gemäß Paragraph 79, Absatz eins, lit. 4 SchOG können Lehrgänge auch als Schulen für Berufstätige geführt werden; erforderlichenfalls auch unter Verlängerung der Ausbildungsdauer. Lehrgänge als Schulen für Berufstätige sind in Semester zu gliedern und in Modulen zu organisieren.
Im Falle der Führung des Lehrganges als Schule für Berufstätige finden die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997,, Anwendung. In diesem Fall finden die in diesem Lehrplan auf Schülerinnen und Schüler abstellenden Bestimmungen sinngemäß auch auf Studierende Anwendung. Die Gliederung der Stundentafel erfolgt in Semestern statt in Jahrgängen. Die Ausbildungsdauer eines Lehrgangs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf drei bzw. vier Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
Die Auswahl des Lehrstoffes und altersentsprechender Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.
Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.
Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.
Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.
Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.
Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:
Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementar- und Hortpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.
Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.
Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der zwei Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.
Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Lehrgang zurückgelegten Bildungsgang (Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.
Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.
Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.
Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.
Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sollen nach Möglichkeit durchgeführt werden.
Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).
Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler fördert das Gelingen dieses Transfers.
Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.
Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.
Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.
Um alle Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.
Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.
Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.
Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.
Die Zusammenführung verdeutlicht die abgestimmte Unterrichtsgestaltung.
Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden und die bisher erworbenen Kompetenzen im sozialpädagogischen Bereich sollen nunmehr auch auf den elementarpädagogischen Bereich ausgeweitet werden.
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.
Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.
Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Kindern sind transparent zu machen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sensiblen Herangehensweise im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen herangeführt werden.
Das Einbringen aktueller Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit Fachliteratur sowie Beobachtungen in konkreten Situationen durch die Schülerinnen und Schüler sind zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kooperationen im Netzwerk der Inklusiven Pädagogik kennenlernen und über die interdisziplinäre Arbeitsweise informiert sein.
Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Der Gegenstand zeichnet sich durch Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Vernetzung mit anderen Gegenständen aus.
Praxisbezogenheit und Reflexionsfähigkeit sowie Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln, Bewusstsein für Erst- und Zweitspracherwerb und Sensibilisierung hinsichtlich Kooperation und Beratung sind durch die unterschiedlichen fachlichen Anteile zu stärken.
Die breite fachliche Auseinandersetzung soll zu einem ebenso breiten Repertoire an verschiedenen Methoden der individuellen Förderung führen.
Die bisher erworbenen Kompetenzen im sozialpädagogischen Bereich sollen nunmehr auch auf den elementarpädagogischen Bereich ausgeweitet werden.
Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.
Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.
Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen aus didaktischen Gründen erforderlich.
Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.
Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes zu widmen.
Eine kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Sozialisation im Berufsfeld ist auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen anzustreben.
Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer Pädagogen- und Pädagoginnenpersönlichkeit und einer dem aktuellen Wissensstand der Elementarpädagogik entsprechenden pädagogischen Haltung.
Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen sind die Grundlagen des Unterrichts.
Ein besonderer Schwerpunkt ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler auf Basis eines reflektierten kritischen und selbstbestimmten Gebrauchs von Medien einen verantwortungsvollen Einsatz im elementarpädagogischen Bereich aufbauen.
Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden und die bisher erworbenen Kompetenzen im sozialpädagogischen Bereich sollen nunmehr auch auf den elementarpädagogischen Bereich ausgeweitet werden.
Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld erfolgt in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände.
Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der elementarpädagogischen Praxis.
Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.
Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik“ sowie „Praxis“ sowie „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.
Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.
Durch die Auseinandersetzung mit textilen und technischen Materialien, Techniken und Phänomenen sind problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.
Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.
Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht.
Durch Projekte und den Besuch musikalischer Veranstaltungen sollen motivierende Impulse gesetzt werden.
Fächerübergreifende Projekte vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.
Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.
Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.
Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusstgemacht werden.
Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.
Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusstgemacht werden.
Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.
Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Pflichtgegenstände ist erforderlich.
Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Umsetzung in der praktischen Arbeit aufgenommen werden.
Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.
Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des (Projekt-)Unterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen. Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).
Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.
Die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Pädagogin/ Pädagoge sowie die Reflexion gruppendynamischer Prozesse und pädagogischer Interventionen in der Kindergruppe.
Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit das Gelernte und eigene pädagogische Handeln in unterschiedlichen Settings im Unterricht zu reflektieren (Reflexion in Peer-Groups, kollegiale Beratung, Fallsupervision etc.).
Der Transfer des erworbenen Wissens bzw. der eigenen erworbenen Haltung in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Praxis“ erfolgen und im Sinne einer Einführung in die berufliche Praxis verstanden werden.
Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Schülerinnen und Schüler zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.
Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Schülerinnen und Schülern geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.
Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.
Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.
In Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte sollen die Schülerinnen und Schüler zum Besuch von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen und zur Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur sowie Bewegung und Sport motiviert werden.
Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.
Regionale Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen sind zu berücksichtigen.
Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.
Lernen und Lehren stellen den Kernprozess des Lehrgangs dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.
Zu Beginn jedes Semesters sind den Schülerinnen und Schülern die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.
Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.
Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.
Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.
Die Praxis in einem Lehrgang für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen (elementare Bildungseinrichtungen) als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).
Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.
Die Schülerinnen und Schüler
Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.
Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Schülerinnen und Schüler sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.
Der einzelne Schulstandort soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; er ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Schulstandort, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist gegenüber der Schulleitung im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.
Der Lehrgang hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, in der jeweils geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985,.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der geltenden Fassung.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der geltenden Fassung.
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der geltenden Fassung.
Siehe Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der geltenden Fassung.
1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2):
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen, werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Semester gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Semestern zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll aufsteigend komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;
Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung
Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation
Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Pädagogik
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Pädagogik
im Bereich „Lernen“/ Pädagogik
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Inklusive Pädagogik
im Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Didaktik
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik
im Bereich „Lernen“/ Didaktik
im Bereich „Intervention“/ Didaktik
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Pädagogik:
Beobachtungsfehler, Beobachtungskriterien, Beobachtung als pädagogische Haltung
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Pädagogik:
Familienformen, Flucht und Migration, Scheidung, Trennung, Tod
Bereich „Lernen“/ Pädagogik:
Entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, pränatale Entwicklung, Bindungstheorien
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik:
Beobachtungsmethoden, Erscheinungsbilder und Verhalten von unter 1 bis 6-jährigen Kindern
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Inklusive Pädagogik:
Gesetzliche Grundlagen und verschiedene Modelle der Inklusion, personelle, zeitliche, räumliche Strukturen, Hilfs- und Assistenzmodelle in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen
Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik:
Unterschiedliche Einrichtungen
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Didaktik:
Dynamische Umgebung unter besonderer Berücksichtigung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, BildungsRahmenPlan, Kompetenzen, Entwicklungsziele, besondere Beachtung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Formen von Planung, Eingewöhnung, Selbstbestimmung, Bildungspartnerschaft hinsichtlich des unter 1 bis 6-jährigen Kindes
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik:
Das kompetente Kind, Selbstbestimmung, Wechselprozesse zwischen Kind und seiner Lebenswelt, Bildungsverständnis, Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen, Bedürfnislage des unter 1 bis 3-jährigen Kindes
Bereich „Lernen“/ Didaktik:
Einflussfaktoren frühkindlicher Lernprozesse, Ko-konstruktive Lernprozesse, entdeckendes, forschendes und ganzheitliches Lernen, lernförderliche Lernumgebung und Lernarrangements, Rolle der pädagogischen Fachkraft bei der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Kompetenzentwicklung mit Fokus auf den Schuleintritt in allen Bildungsbereichen, mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Sprache, Literacy
Bereich „Intervention“/ Didaktik:
Beobachtung, Portfolio, Lerngeschichte, Verfahren zur Entwicklungseinschätzung, Bildungspartnerschaft in elementaren Bildungseinrichtungen, ressourcenorientierte Förderung, Interdisziplinarität
Unterschiedliche Einrichtungen in Theorie und Praxis, Beobachtung
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Diversity“/ Pädagogik
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik
im Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Didaktik
im Bereich „Diversity“/ Didaktik
Bereich „Diversity“/ Pädagogik:
Vorurteilsbewusste Erziehung, Inklusion
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik:
Krankheitsbilder und Störungsbilder, Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Angehörige
Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik:
Dokumentation, Gestaltung der Interaktion im Alltag der elementaren Einrichtung mit betroffenen Familien und deren Umfeld, Formen und Auswirkungen von Wahrnehmungsprozessen, Neurowissenschaften, Entwicklungsgespräche
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik:
Bildungspolitische Diskussion im Kontext früher Bildung, frühe Bildung als Basis der Bildungsbiographie des Kindes
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Didaktik:
Handlungsleitende Prinzipien, Professionalität, Stellenwert elementarer Bildungseinrichtungen in der Öffentlichkeit, Rolle und Kompetenzen der Pädagogin und des Pädagogen, Qualitätskriterien professionellen Handelns
Bereich „Diversity“:
Internationale (Forschungs-) Projekte, der elementaren Bildung
Ziffer eins Semester: 1 zweistündige Schularbeit aus den Anteilen „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ und „Didaktik“
Ziffer 2 Semester: 1 dreistündige Schularbeit aus den Anteilen „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ und „Didaktik“
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Sprachbewusstsein/ Deutsch“
im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Pädagogik“
im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik“
im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Praxis“
Bereich „Sprachbewusstsein/ Deutsch“:
Funktionen der Sprache, Sprachregister: Alltags-/Bildungssprache; sprachliche Ebenen, zentrale Inhalte und Funktionen mit Relevanz für den Spracherwerb; Sprachsystem: Phonetik, Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexikon/Semantik, Sprachhandlung: Pragmatik, Diskurs; ko-konstruktive Lernprozesse
Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Pädagogik“
Meilensteine und Spracherwerbsprozesse in der Erstsprache Deutsch; Begriffsbildung, Wortverständnis, sensomotorische Erfahrungen; Migration, kulturelle Vielfalt, Transkulturalität
Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik“:
Kulturelle, sprachliche und familiäre Wurzeln; Sprach(en)biographie; Erstsprache als Basis für den Zweit-, Mehrspracherwerb; Qualitätskriterien, Bedeutung des Sprachvorbilds: Entwicklungsorientiertheit unter dem Blickwinkel der Ganzheitlichkeit; Sprache als Querschnittsdomäne, Bedingungen des Zweitspracherwerbs, sprachanregendes Umfeld: frühe Sprachenbildung als Basis der Bildungsbiographie
Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:
Frühe institutionelle Bildung, Haltung, kulturelle Wertesysteme; Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB (Bogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) BESK (DaZ) KOMPAKT; Sprachkonzepte, pädagogische Impulse, Beobachtung; Spielbereiche, Kinderliteratur: inhaltliche sowie sprachliche Aspekte, dialogische Bilderbuchbetrachtung, Lernspiele, Sprechanlässe; Transition, Kooperation mit Schule, Angebote am Übergang, Literacy; Spracheinschätzung, Interpretation, Bildungsangebote für die individuelle Ebene und auf der Gruppenebene; Beratung, Entwicklungsgespräche, Bildungskooperation mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Schule, Übergabebrief bzw. Übergabeblatt, Übergangsportfolio
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Inklusive Pädagogik“
im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik“
im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Praxis“
im Bereich „Hören und Erfassen/ Rhythmisch-musikalische Erziehung, Musikerziehung/ Stimmbildung“
Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Inklusive Pädagogik“:
Merkmale und Ursachen von Sprachentwicklungsstörungen (Bereiche Grammatik und Wortschatz), Spracherwerbstheorien; Sprachfördermaßnahmen, Bildungskooperation; interkulturelle Materialien, Spiel- und Bildungsmittel; Auffälligkeiten in der Sprech- bzw. Sprachentwicklung, Meilensteine der Sprachentwicklung, interdisziplinäre Kooperation, Beobachtung
Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik“:
Sensitive Responsivität als förderliche Rahmenbedingung für den (Zweit-) Spracherwerb, sprachliche Vielfalt als Chance, Kinder mit Fluchterfahrung, eigene Haltung; Sprachprojekte, Fachliteratur; Modelle am Übergang; Kooperation mit mehrsprachigen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Erstsprache als Basis für den Zweitspracherwerb; Methoden zur Sprachförderung; Expertinnen und Experten aus anderen Fachbereichen, Beratung; Codierungsformen von Bildungsmitteln (vom Gegenständlichen zum Abstrakten), rezeptive und produktive Sprachkompetenz; Bildungskooperation, Transition; Software/Apps, digitale Bilderbücher, digitale Spiele
Bereich „Kommunikation und Sprache/ Praxis“:
Bildungs- und Spielmittel, mehrsprachige Lieder, rhythmische Sprachspiele; Denkprozesse, Freispiel, Alltagssituationen, logische Abfolge; sprachanregendes Klima, alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Literacy; Sprachkompetenzen, Schuleingangsphase, pädagogische Impulse; Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB (Bogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) BESK (DaZ) KOMPAKT; Transition, Kooperation mit Schule, Angebote am Übergang, Literacy; Spracheinschätzung
Bereich „Hören und Erfassen/ Rhythmisch-musikalische Erziehung, Musikerziehung/Stimmbildung“:
Unterschiedliche Entwicklungsbereiche, Ganzheitlichkeit, holistische Zugangsweise; Planung von Stundenbildern, prosodische Elemente; Beobachtung, Planung und Durchführung sprachfördernder rhythmischer Sequenzen und Rhythmik-Einheiten; mehrsprachige Lieder, Musikrichtungen, Weltmusik, Instrumente; Sprüche, Reime, phonologische Bewusstheit
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis
im Bereich „Lernen“/ Praxis
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis
im Bereich „Intervention“/ Praxis
im Bereich „Wechselwirkungen“/ Physiologische Grundlagen
im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“/ Physiologische Grundlagen
im Bereich „Systeme“/ Physiologische Grundlagen
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“/ Physiologische Grundlagen
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Physiologische Grundlagen
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis:
Ko-Konstruktion, responsives Erzieher/innen/verhalten, Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Spiel- und Lernprozesse, Alltag
Bereich „Lernen“/ Praxis:
Bedingungs- und Entscheidungsfelder, Didaktische Prinzipien zur Planung von Bildungsprozessen
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis:
Didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten, Spielimpulse, pädagogische Impulse und Bildungsangebote entsprechend den Bildungsbereichen, methodischer Aufbau, Bildungsmittel
Bereich „Intervention“/ Praxis:
Beobachtung und Dokumentation
Bereich „Wechselwirkungen“/ Physiologische Grundlagen:
Einzeller, Pilze, Bakterien, Viren, Parasiten beim Menschen
Bereich „Entwicklungen und Prozesse“/ Physiologische Grundlagen:
Humangenetik, Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik
Bereich „Systeme“/ Physiologische Grundlagen/ Physiologische Grundlagen:
Ernährung des Säuglings, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien, Rechtssituation zu Schwangerschaft, Geburt
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“/ Physiologische Grundlagen:
Erste Hilfe
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Physiologische Grundlagen:
Schmetterlingskind, Hämophilie, Rot-Grün-Blindheit, Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“/ Praxis
im Bereich „Lernen“/ Praxis
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis
im Bereich „Intervention“/ Praxis
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis:
Übergänge im Tagesablauf, Freispiel, Bildungsgeschehen, Alltag, Zeitstruktur, Orientierung am Kind, Bild vom Kind
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“/ Praxis:
Modelle der Transitionsgestaltung in der Schuleingangsphase, Formen der institutionenübergreifenden Bildungskooperation, Gruppenleitung, verschiedene Funktionen und Rollen im Team
Bereich „Lernen“/ Praxis:
Transitionskompetenzen, Schuleingangsphase, Partizipation von Kindern und Eltern
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis:
Projekte, Bildungspartnerschaft, Raumgestaltung mit Fokus auf Gender und Diversity, pädagogische Qualität, Qualitätskriterien für das unter 1 bis 3-jährige Kind, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit
Bereich „Intervention“/ Praxis:
Einschätzung von Entwicklung, Entwicklungsbereiche, Ausdrucksformen des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Missbrauch, pädagogisches Handeln, Bildungspartnerschaft
Praxis umfasst Unterricht im Lehrgang und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika) in ausgewählten elementarpädagogischen Einrichtungen.
Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen.
7 Praxiswochen: Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes zu widmen. 2 Wochen davon sind unbegleitet bis vor Beginn der abschließenden Prüfungen zu absolvieren (Pflichtpraktikum). Bei Berufstätigkeit im (sozial)pädagogischen Feld von mindestens 2 Jahren, kann 1 Woche davon angerechnet werden. In diesem Fall beträgt die Summe: 6 Praxiswochen.
In jedem Fall ist mindestens eine Praxiswoche pro Semester in einer elementaren Bildungseinrichtung zu absolvieren.
(siehe auch die Ausführungen zu den
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Sprechen“
im Bereich „Sprachbewusstsein“
im Bereich „Schreiben“
im Bereich „Lesen“
im Bereich „Reflexion“
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
Bereich „Sprechen“:
Unterrichtsgespräche, Hörbeispiele, Vortragstechniken
Bereich „Sprachbewusstsein“:
Sprachbeschreibung, Sprachanalyse, Gendersensibilität, sprachliche Subsysteme, Wortschatz, Stil, Grundgrammatik, Analyse von Texten für Kinder
Bereich „Schreiben“:
Exzerpt, Zusammenfassung, Statement
Bereich „Lesen“:
Bilderbuch
Bereich „Reflexion“:
Eigener Sprachgebrauch, Sprache und ihre soziokulturelle Dimension, Sprache als Schlüsselqualifikation, Audioaufnahmen, Instrumente der Sprachstandserhebung Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur, Gattungen, Fachartikel
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Sprachstandsfeststellung, Wortschatzerweiterung, Wortspiele, Artikulationsspiele, Rhythmisierung
Ziffer eins Semester: 1 einstündige Schularbeit
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Soziokulturelle Einflüsse auf den Spracherwerb, Sprachidentität, Sprachsozialisation, Bedeutung der Familiensprache(n), Wertediskussion unterschiedlicher Sprachen, bildungspolitische Diskussion zur Mehrsprachigkeit, Minderheitensprachen in Österreich, Migration
Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“:
Theoretische Grundlagen des Erst- und Zweitspracherwerbs, Konzepte für lebensweltliche Mehrsprachigkeit, Reflexion von Sprach(en)verhalten, Sprachbiographien
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Sprachförderung in der Elementarpädagogik, Bildungs- und Spielmittel zur Unterstützung des Zweitspracherwerbs und zur lebensweltlichen Mehrsprachigkeit, Sprachstandsfeststellung, ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotype und Vorurteile, Bildungspartnerschaft zwischen (elementar)pädagogischer Einrichtung und Eltern im Kontext sprachlicher Bildung
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“
Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:
Kompetenzmodelle, Basis- und Führungskompetenzen, Anforderungsprofil, administrative Abläufe, normative, strategische und operative Steuerungstätigkeiten im integrierten Management
Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:
Kinderbetreuungsgesetz, Aufsichtspflicht, Mitteilungs- und Meldepflicht, Verdachtsfälle, Missbrauch, Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz, Haftung, Schadenersatz, Dienstrecht, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“
Sub-Litera, i, m Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Ausdruck und Darstellung“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:
Video, Computer, Fotografie, Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch, Medienressourcen in der Einrichtung, Schaffung von Bildungsräumen, alltagsbezogene Inhalte, Nutzung mit und ohne Begleitung
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Formen von Literacy, Nutzung digitaler Medien in Bildungspartnerschaft
Bereich „Ausdruck und Darstellung“:
Stimme und Sprache, Körperübungen, Fotogeschichten
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Vorlesen, Erzählen, Digitale Mediendidaktik, Konzepte frühkindlicher digitaler Medienkompetenz
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Ausdruck und Darstellung“
im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“
Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:
Einfache interaktive Websites und Spiele, multimediale Präsentationen, Lern- und Spielsoftware, Medienkonzept in elementaren Einrichtungen, Sicherheit, Datenschutz, Kinderrechte in der digitalen Welt, medienfreie Zeit
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Kinderfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques, Sensibilisierung von Gender-Diversity-Aspekten in digitalen Medien, Rollenbilder, Digitalisierung zur Chancengleichheit von Bildungsbiographien und Bildungsprozessen, Inklusive Medienbildung
Bereich „Ausdruck und Darstellung“:
Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern, Schminktechniken
Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:
Altersadäquate digitale Angebote und Apps, Anwendung digitaler Geräte, Bildungspartnerschaft
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Bild/ Produkt erfassen“
im Bereich „Bild/ Produkt konzipieren bzw. herstellen“
im Bereich „Bild/ Produkt verwenden“
im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
Bereich „Bild/ Produkt erfassen“:
Kunstbetrachtung mit dem Kind, Phänomene und Entwicklungsformen der Kinderzeichnung
Bereich „Bild/ Produkt konzipieren bzw. herstellen“:
Bildgeschichten, Bilderbuchanalysen, Digitale Medien, Video, kinetische Objekte, optische Täuschungen
Bereich „Bild/ Produkt verwenden“:
Performative Darstellung, Zootrop, Foto und Film
Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:
Arbeitsprozess und -ergebnis, Portfolioerstellung
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Vermittlungskonzepte, Vermittlung einfacher bildnerischer, druckgraphischer Techniken und Materialien, visuelle Aufbereitung von Themen zu den Bildungsbereichen, Fest- und Feiergestaltungen, Plakate, Aushänge, Gestaltungsaufgaben im Berufsfeld unabhängig von konkreten Anlässen, Entwicklung der Bildsprache der Kinder, individuelle Ausprägungen
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“
im Bereich „Produkt verwenden“
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:
Herstellung und Verwendung von Spielzeug und didaktischem Material, Trödelspiel, Modelle, Puppenhäuser, Diorama, Miniaturinszenierungen, Tasträume, Raumwahrnehmung, Architektur, Licht, Farbe
Bereich „Produkt verwenden“:
Materialexperimente, Zerlegewerkstatt, Zweckentfremdung, kinetische Kunst, Material- und Zweckentfremdung, Materialaufbewahrung, Umfunktionieren, Wühlkiste, Experiment, spielerisches Arbeiten
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Anwendungskonzepte, Projektplanung, Spiel, reflektierende Gespräche und Diskussionen zu Gestaltungsprozessen, Aufführungen, Vorführungen, Präsentationen, Ausstellungen, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Gestaltung von Spielobjekten
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Produkt erfassen“
im Bereich „Produkt konzipieren“
im Bereich „Produkt herstellen“
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
Bereich „Produkt erfassen“:
Textile Verfahren auch mit „nichttextilen“ Materialien
Bereich „Produkt konzipieren“:
Entwurf, Werk- und Schnittzeichnung
Bereich „Produkt herstellen“:
Fadenbildende, fadenverstärkende, flächenbildende, flächenverbindende und körperbildende Verfahren, alters- entwicklungsbezogen Be- und Verkleiden, Mode und Accessoires, Schmuck, begehbare Objekte, textile Spiele
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Adaption, Materialorganisation, Experimentieren mit dreidimensionalen Verfahren, die Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren, geschlechtergerechte Berücksichtigung, Interessenorientierung, Feste, Spiele, Theater, Spielräume, Rückzugsbereiche, Fühlstraße, Kleidung im Alltag des Kindes
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
Stimmbildung und Sprechtechnik
im Bereich „Bewegen und Darstellen“
Stimmbildung und Sprechtechnik
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Kinderliedrepertoire, altersadäquates Vokalrepertoire
Bereich „Bewegen und Darstellen“:
Einfache Kinder- und Kreistänze, Bewegungsimprovisationen
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Liedsammlung, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:
Stimmbildung und Atemtechnik
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:
Liedsammlung, Jahreskreis, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten, Materialsammlung für das pädagogische Berufsfeld, Methodenvielfalt bei der Liederarbeitung
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung
Spielen können
im Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung
Darstellen
im Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung
im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung
Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung:
Freies Spiel, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde, Fallen und Stürzen, Psychomotorik, Spielpädagogik, exekutive Funktionen
Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung:
Darstellungsaufgaben, Bewegungsgeschichte, Übungsformen mit Alltagsmaterialien, Fair Play
Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung:
Haltungsschulung, Mobilisation, Präventionsmaßnahmen
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung:
Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale
Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung:
Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, interkulturelle Liedangebote
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung:
Ziele und Mittel der Rhythmik, Impulse für Rhythmikeinheiten aus Fachliteratur, Spiel- und Angebotsvariationen, konstruktives Feedback
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Bewegen: Grundlagen“/ Bewegungserziehung
Konditionelle und koordinative Voraussetzungen
Bewegungsvielfalt und Kreativität
Wahrnehmung und Bewegung
im Bereich „Leisten“/ Bewegungserziehung
Fördern und Fordern
im Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung
Spielen können
Organisieren und Leiten
im Bereich „Erleben und Wagen“/ Bewegungserziehung
Erleben und Erfahren
im Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung
im Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung
Gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume
im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung
Bereich „Bewegen: Grundlagen“/ Bewegungserziehung:
Psychomotorik, Motopädagogik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, vielseitige Bewegungsangebote, vielseitige Bewegungsangebote, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungsgeschichte
Bereich „Leisten“/ Bewegungserziehung:
Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Kämpfe in spielerischer Form, vielseitige Bewegungsschulung, Beobachtungsinstrumente, Angebote aus der Bewegungswelt der Kinder, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen, Rettungsschwimmen, gleitende und rollende Geräte
Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung:
Spielpädagogik, Spiele in unterschiedlichen Umgebungen und Sozialformen, Spielbeobachtung und Reflexion
Bereich „Erleben und Wagen“/ Bewegungserziehung:
Zirkuskünste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Sichern und Helfen, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser
Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung:
Akrobatik, Jonglagen, Körpertheater, Improvisation, kreatives Tanzen, Körpertheater
Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung:
Entspannungstechniken, kindgerechte motorische Testverfahren, Salutogenese, Angstreduktion
Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung:
Materialien- und Gerätekunde, Sicherheitshinweise, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Fachliteratur, Geschlechtergerechter Unterricht, Bewegungsräume, Ziele und Aufgaben von Bewegung und Sport im pädagogischen Berufsfeld, Sinnzuschreibungen, bewegter Kindergarten, exekutive Funktionen, Natur als Bewegungsraum, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Gespräch mit Bildungspartner
1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
Fachliteratur, Aufbau und Anwendung von Fachvokabular, Projektplanung für den elementarpädagogischen Bereich, Vergleich nationaler und internationaler pädagogischer Konzepte, Aufbau und Anwenden von fachspezifischem Vokabular der Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Didaktik
1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
Naturwissenschaftliche Themen und Informationen, naturwissenschaftliche Methoden, Auseinandersetzung mit Kinderfragen, Experimente, berufsbezogene Fachliteratur, Aufzeichnungen, Ergebnissicherung, Mobilität und Nachhaltigkeit, Farben – Farbmischung – Optik, Grunderfahrungen mit Zeitdauer, zeitliche Abfolge, Rhythmen, Serialität, Muster, Strukturen
1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
Interkulturelle Kompetenzen, Gender- und Diversityforschung, reflektiertes Wissen von interkulturellen Identitätsunterschieden und inhärenten Konfliktpotentialen, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotype und Vorurteile, Gendergerechtigkeit, Konzepten aus der Gender- und Diversityforschung, Gender-Doing, vorurteilsbewusste Erziehung hinsichtlich Inklusion, Migration und Flucht
1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“
im Bereich „Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“
Bereich „Lernen“:
Raumkonzepte, entwicklungskonforme Tagesstruktur unter Berücksichtigung charakteristischer Spiel- und Lernprozesse, Medien und Spielmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielraum drinnen und draußen, Alltagssituationen als Lerngelegenheiten, Pflege- und Essenssituation, beziehungsvolle Pflege, Achtsamkeit, Feinfühligkeit, Partizipation, Erleben und Gestalten von Grenzen, Diversität, Interaktion
Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:
Entwicklung zur Sauberkeit, Selbständigkeitserziehung, selbständiges Essen, Psychomotorik, Sprachbildung, Bewegung und Tanz, Wahrnehmung, Transition
Bereich „Sozial- und Projektmanagement“:
Leitfaden für Konzeption, Orientierungs-, Prozess- und Strukturqualität für Kinder unter drei Jahren
Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:
Diversity, der Schnuller und seine Auswirkungen, Stillen versus Flaschennahrung, Kleinkinder in der außerfamiliären Betreuung
2. Semester (Kompetenzmodul 2):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“
im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“
im Bereich „Kommunikation und Sprache“
im Bereich „Diversity“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Werte, Normen, Haltungen, Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen, Kongruenz, unterschiedliche Wirklichkeiten, Perspektivenwechsel
Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:
Stärken der eigenen Persönlichkeit, Selbst – und Fremdwahrnehmung, Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens, Methoden der Reflexion, Feedback, kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung, Zeit- und Selbstmanagement, Konfliktlösungsmodelle, Psychohygiene, Entspannungsverfahren, Salutogenese
Bereich „Kooperation, Sozial – und Projektmanagement“:
Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen hinsichtlich Modellen der Gruppenbildung, Mechanismen in Gruppen- und Teambildungsprozessen, Rollenposition
Bereich „Kommunikation und Sprache“:
Kommunikationsmittel, -modelle, -techniken, freie Rede, Bildungspartnerschaften, Planung, Durchführung und Reflexion von Gesprächssituationen, situations- und mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen, Öffentlichkeitsarbeit, zielgruppenbezogene Interaktion und Kommunikation, Moderation, Coaching, Mentoring, Mediation
Bereich „Diversity“:
Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen, gender- und diversitygerechte Kommunikation, Sensibilität für interkulturelle Prozesse, Sprache und ihre Kommunikationsform, bildhafte Kommunikationsmittel
Bereich „Intervention“:
Konfliktkultur, Konfliktmanagement, Deeskalation
1. Semester (Kompetenzmodul 1):
Die Schülerinnen und Schüler können
im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“
im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“
im Bereich „Lernen“
im Bereich „Diversity“
im Bereich „Intervention“
Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:
Personale Kompetenzen im pädagogischen Berufsfeld, Resilienz, Selbst- und Fremdwahrnehmung, unterschiedliche Lebenssituationen, institutioneller und gesellschaftlicher Auftrag versus Individualisierung
Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:
Kontakt- und Beziehungsaufbau, Reflexion, kollegiale Beratung
Bereich „Lernen“:
Spiel- und Interaktionspädagogik
Bereich „Diversity“:
Interkulturelle Spezifika
Bereich „Intervention“:
Spiel- und Bildungsprozesse, Beobachtung in konkreten Situationen, Teamarbeit und Konfliktmanagement, gruppendynamische Prozesse, Moderation und Präsentation, Reflexion in der Peer Group
Die Schülerinnen und Schüler
Zwei Wochen in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung, in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können, in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Ablegen der abschließenden Prüfung. Bei Berufstätigkeit im (sozial)pädagogischen Feld von mind. 2 Jahren, kann 1 Woche angerechnet werden.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt römisch drei.
Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt römisch drei.
Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Unterrichtsgestaltung, Nahrungsmittelallergie, Qualitätsentwicklung, Arbeitsergebnis, Teambildungsprozess, Kommunikationsmodell, Kommunikationstechnik, Kinderliteratur, Arbeitskontext, Alltagsleben, Lebensplanung, Arbeitsform, Sozialform, Gender-Kompetenz, Wunschvorstellung, Lehrerinnenwochenstunde, Bildungsaufgabe, Sozialphase, Lehrziel, Elementarpädagogik, Wiederholungsphase, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Arbeitswelt, Lehrprozess, Lebensbiographie, Lebenswelt, Erstspracherwerb, Praxiseinrichtung, Pädagogenpersönlichkeit, Lernfeld, Lehrinhalt, Einzelarbeit, Lehrform, Informationstechnologie, Unterrichtserfahrung, Naturschutz, Verbraucherinnenbildung, Menschenrecht, Konsumentinnenethik, Entwicklungsprozess, Verhaltensform, Entwicklungsvoraussetzung, Bedingungsfeld, Hilfsmodell, Aufgabenbereich, Zweitspracherwerb, Gruppenebene, Spielmittel, Spielprozess, Sprechentwicklung, Bildungsmittel, Sozialmanagement, Tagespraktikum, Blockpraktikum, Managementaufgabe, Basiskompetenz, Mitteilungspflicht, Risikofaktor, Spielform, Lernsoftware, Festgestaltung, Innenraum, Materialentfremdung, Werkzeichnung, Bekleiden, Singstimme, Kindertanz, Bewegungsform, Haltungsauffälligkeit, Klangerzeuger, Beobachtungskriterium, Spielvariation, Ausdrucksfähigkeit, Materialienkunde, Genderforschung, Säuglingsforschung, Pflegesituation, Orientierungsqualität, Prozessqualität, Gruppenbildungsphase, Kommunikationsprozess, Zeitmanagement, Spielmaterial, Spielsituation, Selbstwahrnehmung, Kontaktaufbau, Spielpädagogik, Erzieherverhalten, Erzieherinnenverhalten
16.08.2023
20012333
NOR40255165