Absatz eins,Das Bundesministerium für Finanzen bekennt sich zu einer gesamthaften Ausbildung als wichtige Personalentwicklungsmaßnahme, welche theoretische und praktische Qualifizierungsmaßnahmen umfasst, die mit der Grundausbildung beginnen und mit der Absolvierung von spezifischen Funktionsausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen kontinuierlich fortgesetzt werden. Die unterschiedlichen fach- und fachunabhängigen Ausprägungsstufen werden anhand definierter Anforderungen regelmäßig vertieft und gefestigt.