Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2006,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
25.07.2023
24.11.1983
69/03 Soziale Sicherheit
(Übersetzung)
Europäisches Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
StF: BGBl. III Nr. 169/2006 (NR: GP XXII RV 1445 AB 1478 S. 155. BR: AB 7595 S. 736.)
BGBl. III Nr. 70/2011 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 40/2015 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 154/2020 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 118/2023 (K – Geltungsbereich)
Englisch, Französisch
*Albanien römisch III 169/2006 *Aserbaidschan römisch III 169/2006, römisch III 118/2023 *Belgien römisch III 169/2006 *Bosnien-Herzegowina römisch III 169/2006 *Dänemark römisch III 169/2006 *Deutschland römisch III 169/2006 *Estland römisch III 169/2006 *Finnland römisch III 169/2006 *Frankreich römisch III 169/2006 *Kroatien römisch III 70/2011 *Liechtenstein römisch III 70/2011 *Luxemburg römisch III 169/2006, römisch III 70/2011 *Malta römisch III 40/2015 *Montenegro römisch III 70/2011 *Niederlande römisch III 169/2006 *Norwegen römisch III 169/2006 *Portugal römisch III 169/2006 *Rumänien römisch III 169/2006, römisch III 70/2011 *Schweden römisch III 169/2006 *Schweiz römisch III 169/2006 *Slowakei römisch III 70/2011, römisch III 154/2020 *Spanien römisch III 169/2006, römisch III 70/2011 *Tschechische R römisch III 169/2006 *Vereinigtes Königreich römisch III 169/2006 *Zypern römisch III 169/2006
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 30. August 2006 beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, für Österreich mit 1. Dezember 2006 in Kraft.
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ratifiziert bzw. sind ihm beigetreten:
| Albanien |
Im Einklang mit Artikel 18, des Übereinkommens erklärt Österreich, dass das Übereinkommen für Personen, die nicht Unionsbürger oder Staatsangehörige von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, nur dann Anwendung findet, wenn die Straftat gegen sie nach dem 30. Juni 2005 in Österreich oder auf einem österreichischen Schiff oder Luftfahrzeug, unabhängig davon, wo sich dieses befindet, begangen wurde und wenn sie sich dort zum Tatzeitpunkt rechtmäßig aufgehalten haben.
Die Republik Österreich bestimmt das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialamt) als zentrale Behörde gemäß Artikel 12, des Übereinkommens.
Anlässlich der Hinterlegung ihrer Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde haben nachstehende Staaten folgende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben:
Im Hinblick auf Artikel 2, Absatz eins, Litera b, des Übereinkommens erklärt Albanien, dass es unter dem Ausdruck „Hinterbliebene“ gemäß der albanischen Gesetzgebung minderjährige Kinder, die Ehefrau, behinderte Eltern, die zur Gänze oder teilweise von der verstorbenen Person abhängig waren, sowie Personen, die in der Familie der verstorbenen Person lebten und berechtigt waren, Unterhaltszahlungen von dieser Person zu empfangen, versteht.
Gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Übereinkommens behält sich die Republik Albanien das Recht vor, zu erklären, dass die zentrale Behörde gemäß Artikel 12, ein Rechtshilfeersuchen eines anderen Staates, das nicht in albanischer, englischer oder französischer Sprache abgefasst ist, oder das nicht von einer Übersetzung in einer der offiziellen Sprachen des Europarates begleitet ist, ablehnen darf.
In Übereinstimmung mit Artikel 12, des Übereinkommens erklärt die Republik Albanien, dass das Ministerium für Justiz die zentrale Behörde ist.
Die Republik Aserbaidschan benennt das Büro des Generalstaatsanwalts als zuständige Behörde, gemäß Artikel 12, des Übereinkommens.
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens benennt die Regierung des Königreiches Belgien als zentrale Behörde das Sekretariat der „Commission pour l’aide aux victimes d’actes intentionnels de violence“, (Sekretariat der Kommission zur Unterstützung von Opfern vorsätzlicher Gewalttaten), Avenue de la Porte de Hal 5-8, 1060 Bruxelles.
Das Sekretariat der Kommission ist für die Entgegennahme und die Durchführung von Rechtshilfeersuchen verantwortlich; es wird auch für die Einhaltung der Bestimmungen von Artikel 13, verantwortlich sein.
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens teilt die Regierung von Bosnien und Herzegowina mit, dass die zentrale Behörde das Ministerium für Justiz von Bosnien und Herzegowina ist.
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens wurde das Ministerium für Justiz (Justitsministeriet), Slotsholmgade 10, DK-1216, COPENHAGEN K als zentrale Behörde zum Empfang und zur Durchführung von Rechtshilfeersuchen benannt.
Das Übereinkommen wird weder auf die Färöer Inseln noch auf Grönland angewendet.
Erklärung zu Artikel 3 :,
Die Bundesrepublik Deutschland versteht Artikel 3, des Übereinkommens dahin, dass es sich bei den Berechtigten allein um Personen handelt, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Ein „ständiger Aufenthalt“ nach Artikel 3, Litera b, des Übereinkommens wird als gegeben angesehen, wenn sich ein Ausländer nicht nur für einen vorübergehenden Aufenthalt von längstens sechs Monaten in der Bundesrepublik Deutschland aufhält.
Entschädigungsleistungen wie Deutsche erhalten Staatsangehörige der Vertragsstaaten des Übereinkommens, wenn sie sich ununterbrochen drei Jahre und länger rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Die sich noch nicht drei Jahre oder kurzfristig in Deutschland aufhaltenden Staatsangehörigen der Vertragsstaaten haben nur Anspruch auf einkommensunabhängige Leistungen, die im Wesentlichen den in Artikel 4, des Übereinkommens genannten Kriterien entsprechen. Anstelle des Verdienstausfalles wird ihnen eine Grundrente gezahlt, die nach der Minderung der Erwerbsfähigkeit bemessen wird. Die Bundesrepublik Deutschland wird einem berechtigten Ausländer anstelle einer Entschädigung gemäß Artikel 4, des Übereinkommens unter bestimmten Voraussetzungen, die auch für Ausländer gelten, eine gesetzlich geregelte einmalige Abfindung zahlen, wenn dieser das Gebiet der Bundesrepublik verlässt.
Die Bundesrepublik Deutschland benennt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung als zentrale Behörde gemäß Artikel 12, des Übereinkommens. Sie erklärt, dass diese Behörde der Entgegennahme eines Rechtshilfeersuchens widersprechen kann, wenn es weder in deutscher Sprache abgefasst noch von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet ist.
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens hat die Republik Estland das Sozialversicherungsamt als zentrale Behörde benannt.
Die zentrale Behörde zur Regelung aller Angelegenheiten hinsichtlich des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist:
Ministry of Justice
PL 1
SF-00131 HELSINKI
Zum Zwecke der Anwendung des Artikel 3, erklärt die Regierung der Französischen Republik betreffend Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften, dass sie als französische Staatsangehörige zu betrachten sind;
Zum Zwecke der Anwendung des Artikel 3, erklärt die Regierung der Republik Frankreich betreffend Staatsangehörige von Staaten, die nicht Mitglieder der Europäischen Gemeinschaften sind, dass sie als in Frankreich ständig wohnhaft gemäß Litera b, anzusehen sind, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Gemäß Artikel 12, bezeichnet die französische Regierung das Amt für den Schutz von Opfern und für Vorsorge, Ministerium für Justiz, 13 Place Vendôme, 75042 Paris CEDEX 01, als zentrale Behörde für den Empfang und zur Durchführung von Rechtshilfeersuchen.
Ersuchen für Entschädigung, die gemäß dem Übereinkommen ergehen, werden von dem gemäß Artikel 706 -, 4, des französischen Strafverfahrensgesetzes in Übereinstimmung mit den Artikel 706 -, 3 und 706-12 vorgesehenen Ausschuss geprüft.
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens benennt die Republik Kroatien das Justizministerium der Republik Kroatien als zentrale Behörde für die Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen im Zusammenhang mit den Angelegenheiten, die unter das Übereinkommen fallen.
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens benennt die Regierung des Fürstentums Liechtenstein folgende zentrale Behörde für die Entgegennahme und Durchführung von Rechtshilfeersuchen:
Ressort Justiz
Regierungsgebäude
FL-9490 Vaduz
Liechtenstein
In Luxemburg ist die zentrale Behörde für die Entgegennahme und Durchführung von Rechtshilfeersuchen gemäß Artikel 12, des Übereinkommens das Justizministerium, unter der Adresse 13 Rue Erasme, Centre Administratif Pierre Werner, L – 1468 Luxembourg.
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens erklärt Montenegro, dass die zentrale Behörde für die Entgegennahme von Rechtshilfeersuchen im Rahmen dieses Übereinkommens das Justizministerium von Montenegro ist.
Die zentrale Behörde für den Empfang und die Durchführung von Rechtshilfeersuchen ist das „Secretaris van de Commissie tot beheer van het schadefonds geweldmisdrijven, Postbus 20303, 2500 EH The Hague“.
Das Königreich der Niederlande anerkennt das genannte Übereinkommen für das Königreich in Europa.
Die zentrale Behörde für Norwegen ist das Ministerium für Justiz und Polizei, Abteilung für zivile Angelegenheiten, P.O. Box 8005 Dep, N – 0030 OSLO
Portugal erklärt, dass die zentrale Behörde in Portugal wie folgt lautet:
Comissão para a Instrução dos Pedidos
de Indemnização ás Vítimas de Crimes Violentos
Rua das Escadinhas de Sitzung Crispim, n° 7
1149-049 LISBOA
Portugal
Gemäß Artikel 12, des Übereinkommens erklärt Rumänien, dass Namen und Anschrift der zentralen Behörde in Rumänien für die Entgegennahme und Durchführung von Rechtshilfeersuchen wie folgt aktualisiert wurden:
Ministry of Justice
Department of International Law and Treaties
Unit of judicial cooperation in civil and commercial matters
Strada Apollodor 17
Sector 5 Bucuresti, Cod 050741
Die in Artikel 12, des Übereinkommens genannte zentrale Behörde für die Entgegennahme und die Durchführung von Rechtshilfeersuchen ist in Schweden das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Box 16121, 103 23 Stockholm.
Zentrale Behörde gemäß Artikel 12 :,
Office fédéral de la Justice
Département fédéral de Justice et Police
CH-3003 BERNE
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Slowakei am 3. September 2020 die Kontaktdaten ihrer gemäß Artikel 12, des Europäischen Übereinkommens über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 169 aus 2006,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2015,) bestimmten zentralen Behörde wie folgt aktualisiert:
Ministry of Justice of the Slovak Republic
Račianska 71
Ziffer 81311 Bratislava
Slovakia
Gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Übereinkommens erklärt die Slowakische Republik, dass das Übereinkommen auch für Personen, die nicht Bürger der Europäischen Union sind, gilt.
Die zentrale Behörde für Spanien ist die “Direccion General de Costes de Personal y Pensiones Publicas del Ministerio de Hacienda“, Almagro 18, 28071 MADRID.
Für den Fall, dass das Europäische Übereinkommen über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten durch das Vereinigte Königreich auf Gibraltar erstreckt wird, möchte das Königreich Spanien folgende Erklärung abgeben:
Gemäß Artikel 18, Absatz eins, des Übereinkommens erklärt die Tschechische Republik, dass die gemäß Artikel 12, benannte zentrale Behörde ein Rechtshilfeersuchen eines anderen Vertragsstaates zurückweisen kann, wenn dieses Ersuchen nicht in tschechischer, englischer oder französischer Sprache gestellt wird oder wenn es nicht von einer Übersetzung in eine der offiziellen Sprachen des Europarates begleitet wurde.
Die Tschechische Republik teilt mit, dass die zentrale Behörde gemäß Artikel 12, des Übereinkommens das Ministerium für Justiz ist.
Die für Nordirland benannte zentrale Behörde ist:
Northern Ireland Office, Criminal Compensation Division, Royston House, 34 Upper Queen Street, Belfast BT1 6HV, Northern Ireland
In Übereinstimmung mit Artikel 17, Absatz 2, des Übereinkommens erklärt die Regierung des Vereinigten Königreiches Großbritannien und Nordirland, dass das Übereinkommen auf die Insel Man angewendet wird, als einem Gebiet, für dessen internationale Beziehungen die Regierung des Vereinigten Königreiches verantwortlich ist.
Die für England, Schottland und Wales benannte zentrale Behörde ist:
Criminal Injuries Compensation Board (CICB)
Morley House
26-30 Holborn Viaduct
London
EC1A 1JQ
United Kingdom
Gemäß Artikel 3, des Übereinkommens werden Staatsangehörige von anderen Ländern als “ständig wohnhaft” gemäß Artikel 3, Litera b, des Übereinkommens betrachtet wenn:
Die Mitgliedstaaten des Europarats, die dieses Übereinkommen unterzeichnen,
von der Erwägung geleitet, dass es das Ziel des Europarats ist, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern herbeizuführen;
in der Erwägung, dass es aus Gründen der Gerechtigkeit und der sozialen Solidarität notwendig ist, sich mit der Lage der Opfer vorsätzlicher Gewalttaten, die eine Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung erlitten haben, sowie der unterhaltsberechtigten Hinterbliebenen der infolge solcher Straftaten verstorbenen Opfer zu befassen;
in der Erwägung, dass es notwendig ist, Regelungen einzuführen oder zu entwickeln, wie diese Opfer durch den Staat zu entschädigen sind, in dessen Hoheitsgebiet solche Straftaten begangen wurden, insbesondere, wenn der Täter nicht bekannt oder mittellos ist;
in der Erwägung, dass es notwendig ist, auf diesem Gebiet Mindestvorschriften zu schaffen;
in Hinblick auf die Entschließung (77) 27 des Ministerkomitees des Europarats über die Entschädigung für Opfer von Straftaten,
sind wie folgt übereingekommen:
e-rk3
27.07.2023
20005134
NOR40254944