Absatz eins,Handelsteilnehmer können nationale Emissionszertifikate für das Kalenderjahr
- Strichaufzählung2022 ab dem 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023 und
- Strichaufzählung2023 ab dem 1. Mai 2023 bis zum 31. Dezember 2024
bei der zuständigen Behörde erwerben oder im Falle der Nichtverwendung zurückgeben.