Absatz eins,Ändert sich nachträglich die Bemessungsgrundlage im Sinne des Paragraph eins,, Paragraph 2, oder Paragraph 11, für die Beihilfe, ist die Beihilfe entsprechend zu berichtigen. Auf die Berichtigung sind Paragraph 16, Absatz eins,, Absatz 3 und Absatz 4, UStG 1994 sinngemäß anzuwenden.