Absatz eins,Die Beschwerde hat zu enthalten:
- Ziffer einsdie Bezeichnung des angefochtenen Bescheides oder der angefochtenen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt,
- Ziffer 2die Bezeichnung der belangten Behörde,
- Ziffer 3die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt,
- Ziffer 4das Begehren und
- Ziffer 5die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist.