(2)Absatz 2,Der ORF stellt Fernsehveranstaltern (Abs. 1) eine Auswahl an urheber- und leistungsschutzrechtlich geklärten, auf die Darstellung von Politik, Kunst und Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich bezogenen Produktionen aus den Bereichen Dokumentation, Reportage und Fiktion, deren Erstausstrahlung vor mindestens 5 Jahren stattgefunden hat, im Ausmaß von insgesamt 1 000 Minuten pro Jahr zur jeweils dreimaligen linearen Ausstrahlung in Österreich gegen Ersatz der durch die Rechteeinräumung entstehenden nachgewiesenen Kosten zur Verfügung. Mindestens 50 vH der Produktionen sind jährlich zu erneuern.Der ORF stellt Fernsehveranstaltern (Absatz eins,) eine Auswahl an urheber- und leistungsschutzrechtlich geklärten, auf die Darstellung von Politik, Kunst und Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft in Österreich bezogenen Produktionen aus den Bereichen Dokumentation, Reportage und Fiktion, deren Erstausstrahlung vor mindestens 5 Jahren stattgefunden hat, im Ausmaß von insgesamt 1 000 Minuten pro Jahr zur jeweils dreimaligen linearen Ausstrahlung in Österreich gegen Ersatz der durch die Rechteeinräumung entstehenden nachgewiesenen Kosten zur Verfügung. Mindestens 50 vH der Produktionen sind jährlich zu erneuern.