Absatz eins,Für die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe findet das mittels Verordnung des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers im Einvernehmen mit der für Familienagenden zuständigen Bundesministerin festgelegte Untersuchungsprogramm gemäß eEltern-Kind-Pass-Gesetz (EKPG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 82 aus 2023,, Anwendung.