Kurztitel

Licht-ins-Dunkel-Zuwendungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 73 aus 2023,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

11.07.2023

Außerkrafttretensdatum

31.12.2028

Abkürzung

LiDZG

Index

31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds

Text

Zuwendungszweck und -höhe

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Dem Verein Licht ins Dunkel – Verein für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung wird zum Zweck der Förderung von Projekten für Menschen mit Behinderungen und sozialer Benachteiligung aus Bundesmitteln im Jahre 2023 ein einmaliger Betrag von 14.431.349,32 Euro überwiesen.
  2. Absatz 2,Für die Überweisung gem. Absatz eins, werden 14.431.349,32 Euro zur Verfügung gestellt.

Schlagworte

Zuwendungshöhe

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2023

Gesetzesnummer

20012311

Dokumentnummer

NOR40254040