Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2023,
V
Anlage eins /, 10 a,
01.09.2023
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche
zum gestaffelten Inkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 4, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2023,
Anmerkung, Anlage A10a als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisungen der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 207 aus 2023, konnte nicht eingearbeitet werden und lauten:
7. In Anlage A10a (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Fachrichtung Wasser- und Kommunalwirtschaft) Abschnitt römisch eins (Stundentafel) wird in Abschnitt A der Stundentafel (Pflichtgegenstände) die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:
„1. | Religion/Ethik12 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (römisch III)/III“ |
8. In Anlage A10a wird nach der den Abschnitt römisch eins betreffenden Fußnote 11 folgende Fußnote 12 eingefügt:
„12 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.“
9. In Anlage A10a Abschnitt römisch VI (Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach der Überschrift dieses Unterabschnittes der folgende, den Unterrichtsgegenstand Ethik betreffende, Unterabschnitt eingefügt:
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Schülerinnen und Schüler können
Analysieren und Reflektieren
Die Schülerinnen und Schüler können
Argumentieren und Urteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Schülerinnen und Schüler können
Handlungsoptionen entwickeln
Die Schülerinnen und Schüler können
Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
römisch eins. Jahrgang (1. und 2. Semester)
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;
Grundrechte, Kinderrechte
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft, Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung
Suchtprävention, Abhängigkeit, die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft
Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;
Religion und Staat
römisch II. Jahrgang:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit
Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation
Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz
Sex und Gender;
Moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität; Reproduktion
Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz
römisch III. Jahrgang:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik
Entwicklung und aktuelle Situation;
Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen
Ärztliches und pflegerisches Berufsethos; gesundheitliche Aspekte des Sports; Umgang mit Alter, Sterben und Tod
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung
Markt und Moral, Unternehmensethik, Konsumverhalten
Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus
römisch IV. Jahrgang:
7. Semester – Kompetenzmodul 7:
Diskursethik, ethischer Relativismus, Verantwortungs- und Gesinnungsethik
Naturrecht und Positives Recht, Strafrecht und Rechtsordnung, Recht auf Widerstand, Zivilcourage, Recht und Gerechtigkeitskonzepte
Erlebnisorientierte Dimension, ergebnisorientierte Verpflichtung, Doping, Fairness, Events und Mediatisierung
8. Semester– Kompetenzmodul 8:
Atheismus, Agnostizismus, kritische Religiosität; Esoterik und neue religiöse Bewegungen; Spiritualität
Verantwortung der Wissenschaften, Technikfolgenabschätzung und -bewertung, Trans- und Posthumanismus
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
römisch fünf. Jahrgang– Kompetenzmodul 9:
9. Semester:
Fähigkeitenansatz – gutes Leben, feministische Ethik
Ursachen von Krieg und Terrorismus, Theorien des gerechten Krieges, aktive Friedenssicherung, Völkerrecht, Frieden und Gerechtigkeit
In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.
10. Semester:
Säkulare Gesellschaft, humanistische Lebensgestaltung“)
03.07.2023
20009369
NOR40253874