Festsetzung der Sitzungsgelder der Regulierungskommission
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 206 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 2
30.06.2023
58/02 Energierecht
Jedem Mitglied der Regulierungskommission, das nicht stimmberechtigt ist, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 60 Euro für jede angefangene halbe Stunde.
30.06.2023
20012306
NOR40253819