Kurztitel

Erklärung der Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren, zur Satzung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.05.2023

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Text

Inhalt der Satzung

Paragraph 2,

 

  1. Ziffer eins
    Die zwischen dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, am 3. April 2023 abgeschlossene

Punktation (Neufassung der kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter sowie der Lehrlingseinkommen) zum Kollektivvertrag für DienstnehmerInnen in Zeitungsdruckereien, welche Zeitungen im Rollendruck produzieren,

beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 302 aus 2023, hinterlegt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ vom 29. April 2023 kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

  1. Ziffer 2
    Von der Satzungserklärung werden Paragraph eins,, Paragraph 3, Punkt 2 sowie Paragraph 4, der angeführten Punktation ausgenommen.

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2023

Gesetzesnummer

20012304

Dokumentnummer

NOR40253763