Kurztitel

Section Control-Messstreckenverordnung A 10 2023

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 199 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

28.06.2023

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Paragraph eins,

Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden jeweils die folgenden, im Gegenverkehr zu befahrenden Abschnitte der Richtungsfahrbahn Salzburg der A 10 Tauern Autobahn festgelegt:

  1. Ziffer eins
    für die Fahrtrichtung Villach der Abschnitt zwischen km 136,20 und km 138,53, sowie
  2. Ziffer 2
    für die Fahrtrichtung Salzburg der Abschnitt zwischen km 138,38 und km 136,30.

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2023

Gesetzesnummer

20012302

Dokumentnummer

NOR40253750