Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 10
01.08.2023
37/03 Nationalbank
Ein Zahlungssystem hat für die wirksame Messung, Überwachung und Steuerung seines Liquiditätsrisikos zu sorgen. Ein Zahlungssystem hat über ausreichend liquide Mittel in allen für das Zahlungssystem relevanten Währungen zu verfügen, um in einer Vielzahl möglicher Stressszenarien etwaige Zahlungsverpflichtungen mit hoher Sicherheit taggleich bzw. spätestens an einem der Folgetage erfüllen zu können. Bei den Stressszenarien ist insbesondere jener Teilnehmer (einschließlich Beteiligungen) zu berücksichtigen, dessen Ausfall unter extremen, aber plausiblen Marktbedingungen für das Zahlungssystem in Summe die größte Zahlungsverpflichtung nach sich ziehen würde.
27.06.2023
20012300
NOR40253715