Systemsicherheit von Zahlungssystemen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2023,
römisch fünf
Paragraph 3
01.08.2023
37/03 Nationalbank
Der Detailierungsgrad und die Frequenz der Überprüfungen der Systemsicherheit bei den Verpflichteten durch die Oesterreichische Nationalbank richtet sich nach der Größe und Systemrelevanz der Verpflichteten sowie nach der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Geschäfte. Abhängig von der Ausgestaltung des Zahlungssystems müssen nicht sämtliche der Paragraphen 5 bis 23 dieser Verordnung anwendbar sein.
27.06.2023
20012300
NOR40253708