Kurztitel

Lehrplan des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich des Aufbaulehrgangs für Berufstätige)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 183 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2023

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation

Text

Lehrverpflichtungsgruppen

Paragraph 2,

Die Unterrichtsgegenstände des in der Anlage enthaltenen Lehrplanes werden, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, erfasst sind, in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe“ der Stundentafel des Lehrplanes angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst sind, wird in der Stundentafel die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

16.06.2023

Gesetzesnummer

20012287

Dokumentnummer

NOR40253441